diese Info geht hauptsächlich an Andreas und Matthias. Im Moodle-Verein wollen/müssen wir eine Änderung der Satzung vornehmen. Eigentlich ging es nur um Kleinigkeiten und Hybrid/Online-Wahlen oder sowas.
Eine Anfrage bei Leuten, die sich damit besser auskennen, hat allerdings neue Dinge ans Tageslicht gebracht. Ich zitiere kurz mal Sascha, den ich direkt in CC genommen habe für eventuelle Rückfragen.
Stefan hatte unsere geplanten Satzungsänderungen (zu Wahlen und weiteren Kleinigkeiten) ja noch einmal zur juristischen Prüfung an den Ehrenamtsverein geschickt. Im Grunde sind alle von uns geplanten Änderungen mit kleinen Optimierungen gut und sinnvoll. Und wir können entsprechende Beschlussvorlagen erstellen. Die müssen dann Bestandteil der Einladung zur Mitgliederversammlung sein, die wir am Freitag rausschicken wollen und müssen.
ABER: wird hatten auch darum gebeten, auch noch einmal Rückmeldung zur Satzung als ganzes zu geben. Und da war leider ein ziemlicher Brocken dabei:
"Zu § 12
• Es empfiehlt sich, die Aufgaben des Vorstands in der Satzung zu normieren.
• Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass soweit in der Satzung keine Bestimmungen über die Beschlussfassung innerhalb des Vorstands verankert werden, nach § 28 BGB die Bestimmungen über die Einberufung, Durchführung, etc. der Mitgliederversammlung entsprechend auf die Sitzungen im Vorstand anzuwenden sind. Soweit dies nicht gewünscht ist, müssten abweichende Bestimmungen festgelegt werden. "
Mit anderen Worten: wir müssen explizit regeln, wie wir Vorstandssitzungen organisieren und Vorstandsbeschlüsse fassen. Ansonsten sind nur satzungsgemäß, wenn wir (z.B.) zu jeder Vorstandssitzung 4 Wochen vorher mit Tagesordnung einladen usw.
Klaus Steitz war zum Glück aktiver im Denken und hat direkt an das BOSB gedacht. Darum leite ich euch diese Erkenntnis jetzt kurz weiter, in der Hoffnung, dass ihr damit etwas anfangen könnt. Oder einfach auch nochmal den Ehrenamtsverein fragt.
Viele Grüße
Stephan
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Dr. Stephan Tjettmers
Hochschule Hannover
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